ACA warnt vor Sozialabbau

Der Bundesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) äußert deutliche Kritik an den aktuellen Plänen zur Reform der Sozialversicherung. Ein Großteil der Vorhaben verliere die Versicherten aus dem Blick. Auch fehle es an einer konsequenten Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Leistungen aus dem Bundeshaushalt.

(Frankfurt, 12.06.2026) „Die aktuellen Haushaltsplanungen setzen in Verbindung mit der angestrebten Reform von Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung die Verlässlichkeit der Sozialversicherung aufs Spiel“, kritisiert der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Damit werde die Sozialversicherung zum Verschiebebahnhof, bei dem die Versicherten zusätzlich belastet würden, um die Finanznöte der Bundesregierung auszubaden.

So wird der geplante Leistungsausbau bei der Mütterrente faktisch nicht mehr aus Steuermitteln finanziert. Zudem sollen die Hürden steigen, um in einen Pflegegrad eingestuft zu werden. Ein regelhafter Bundeszuschuss, der Ausbildungs- und Investitionskosten abdeckt, ist dagegen nicht vorgesehen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beitragszahler*innen weiterhin den Großteil der Beiträge für Bürgergeldbeziehende tragen, bei gleichzeitiger Kürzung des Bundeszuschusses.

„Die geplanten Reformen stehen nicht nur im Widerspruch zum Ziel, die Beiträge der Versicherten und Arbeitgebenden zu stabilisieren. Sie bringen auch einen Sozialabbau mit sich“, betont Bernhard Dausend, stellvertretender ACA-Bundesvorsitzender. Dazu zählt er die Kürzung des Zuschusses bei Zahnersatz oder erhöhte Zuzahlungen auf Medikamente.

„In Summe rechnet sich der Staat zu Lasten der Versichertengemeinschaft gesund“, ergänzt die stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende Kathrin Zellner. Dabei zeigten die geplanten Kürzungen bei den Bundeszuschüssen, dass es eine klare Trennung zwischen Versicherungsleistungen und Ausgaben brauche, die konsequent aus Steuermitteln zu begleichen sind. Für die Bürger*innen sei schlichtweg nicht nachvollziehbar, in welchem Ausmaß und zu welchem Zweck die Sozialversicherung gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfülle. Stattdessen werde die Sozialversicherung zusehends zum Spielball politischer Eingriffe.

Vielmehr müsse die Selbstverwaltung der Sozialversicherung in ihren Gestaltungsmöglichkeiten gestärkt werden. Eine verbindliche Aufnahme in das Grundgesetz würde den ehrenamtlich geleiteten Vorständen und Verwaltungsräten ein Klagerecht gegen staatliche Zugriffe ermöglichen. Auch in Fragen der Finanzhoheit sollte die soziale Selbstverwaltung gestärkt werden. So könne man sie als Teil gelebter Demokratie in Deutschland stärken.

Kontakt:

Alexander Suchomsky (ACA-Bundesgeschäftsführer)

Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de

Die Erklärung im Wortlaut hier zum Download.

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