Angesichts einer zunehmenden finanziellen Schieflage in der Sozialversicherung fordert der ACA-Bundesvorstand eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Er unterstützt damit Forderungen aus Politik, Krankenkassen und Verbänden.
Gestiegene Leistungsausgaben in Verbindung mit einer ungünstigen demografischen und konjunkturellen Entwicklung bringen derzeit vor allem die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die soziale Pflegeversicherung (SPV) in eine angespannte finanzielle Lage. So musste ein Teil des regulären Bundeszuschusses vorzeitig überwiesen werden, um die benötigte Liquidität des Gesundheitsfonds zu gewährleisten. Dabei handelt es sich um 800 Millionen von insgesamt 14,5 Milliarden Euro, die jährlich aus Steuermitteln an die GKV fließen.
„Wir haben im vergangenen Jahr einen dramatischen Anstieg der Beitragssätze beobachtet. Bei einigen gesetzlichen Krankenkassen hat sich der Zusatzbeitrag innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt“, erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas Luttmer-Bensmann. Dies stelle eine enorme Zusatzbelastung für die Versicherten dar. Die Pflegekassen stünden ohne weitere Unterstützung aus Bundesmitteln faktisch sogar vor der Zahlungsunfähigkeit. Und dies bei zugleich ungebremst steigenden Eigenbeteiligungen in der stationären Pflege. Vor diesem Hintergrund beteiligt sich die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) an der Forderung, die Beitragsbemessungsgrenze anzuheben. Damit ließe sich der finanzielle Handlungs- und Gestaltungsspielraum der gesetzlichen Kassen vorerst erhöhen, betont Luttmer-Bensmann.
Aktuell unterliegen Einkommen aus Erwerbsarbeit bis zu einer Höhe von 5512,50€ pro Monat der Beitragsplicht. Damit liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen deutlich unter jener für die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Diese liegt bei 8.050€ im Monat. „Es gibt keinen nachvollziehbaren Grund, weshalb es unterschiedliche Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung gibt“, kritisiert Kathrin Zellner, stellvertretende Bundesvorsitzende der ACA. Mit Blick auf die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Gesundheitsversorgung und der Pflege brauche es daher eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der GRV.
Neuere Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft belegen, dass eine Anhebung zwar Ausfälle bei der Einkommenssteuer von bis zu 5 Mrd. € mit sich brächte. Gleichzeitig könnten die Einnahmen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung um fast 23 Mrd. € gesteigert werden. Voraussetzung sei allerdings eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. „Andernfalls läuft man Gefahr, dass ein Teil der Versicherten mit höherem Arbeitseinkommen in die private Krankenversicherung wechselt und sich damit der Solidargemeinschaft entzieht“, erklärt der stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jürgen Hopf
„Neben einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist es dringend erforderlich, dass die Beiträge für Bürgergeldempfänger*innen gänzlich aus Bundesmitteln finanziert werden“, betont Zellner. Darin unterstütze man die kürzlich erhobene Forderung von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, der zufolge es jährlich eine finanzielle Unterdeckung von mindestens 10 Mrd. € in der GKV gibt. Erste Verhandlungsergebnisse zwischen den Delegationen von CDU/CSU und SPD sahen im März noch genau dies vor. In den Koalitionsvertrag schafften es entsprechende Überlegungen allerdings nicht. Dies hatte die ACA bereits bei Vorstellung des Koalitionsvertrags im April heftig kritisiert.
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