Die Delegiertenversammlung der ACA spricht sich für eine Modernisierung der Sozialwahlen und eine Stärkung der sozialen Selbstverwaltung aus.
Mit ihrem Beschluss „Ein starkes Ehrenamt in einer leistungsfähigen und verlässlichen Sozialversicherung“ hebt die Delegiertenversammlung der ACA die Bedeutung der sozialen Selbstverwaltung hervor. So wird unter anderem gefordert, die Selbstverwaltung als wesentliches Merkmal der Sozialversicherung in das Grundgesetz aufzunehmen. Gleichfalls wird dafür geworben, die Kompetenzen der ehrenamtlich engagierten Selbstverwalter*innen in den Gremien der gesetzlichen Krankenkassen, Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften zu stärken. Mit Blick auf die nächsten Sozialwahlen im Jahr 2029 wird eine Reform gefordert, die unter anderem eine Senkung bürokratischer Hürden für teilnehmende Organisationen vorsieht. Damit bringt sich die ACA aktiv in die aktuelle Debatte zur Zukunft der Sozialwahlen und der Selbstverwaltung ein. In ihrem Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung eine entsprechende Reform in dieser Legislaturperiode zum Ziel gesetzt.
Die Mitgliedsverbände der ACA gehören nach den Gewerkschaften zu den größten Akteuren im Bereich der sozialen Selbstverwaltung. Neben dem Engagement von ehrenamtlich Aktiven in den Verwaltungsräten der bundesweit geöffneten Krankenkassen, wozu mit der BARMER Ersatzkasse und der DAK-Gesundheit zwei der drei größten Kassen Deutschlands gehören, bringt sie sich auch in die Selbstverwaltung der Allgemeinen Orts- und Innungskrankenkassen ein. Genauso stark vertreten ist die ACA über ihre ehrenamtlich Engagierten in den regionalen Rentenversicherungsträgern und den großen bundesweiten Berufsgenossenschaften. Daneben stellt die ACA mit ihren Partnerverbänden bundesweit mehr als 200 ehrenamtliche Versichertenberater* innen.
Den Antrag im Wortlaut zum Download hier.