Gemeinsam rufen die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) dazu auf, das Stimmrecht wahrzunehmen und sich an den Sozialwahlen zu beteiligen.
Nach sechs Jahren finden im April und Mai 2023 wieder turnusgemäß die Sozialwahlen statt. Gewählt werden die Sozialparlamente der fünf Krankenkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Die Wahlberechtigten wählen in der Sozialwahl Vorschlagslisten, aus denen sich die Versichertenvertretung in dem jeweiligen Sozialversicherungsträger zusammensetzt. Auf einer gemeinsamen Liste kandidieren die drei in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmerorganisationen (ACA) zusammengeschlossenen Verbände – das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen (BVEA).
Gemeinsam rufen die Vorsitzende des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Annette Kurschus, und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, dazu auf, das Stimmrecht wahrzunehmen und sich an den Sozialwahlen zu beteiligen. „Als Christinnen und Christen haben wir die Pflicht uns einzubringen, wenn es um die Mitgestaltung der sozialen Sicherungssysteme geht. Im Zentrum stehen dabei die Orientierung am Wohl und der Würde des Einzelnen ohne Ansehen der Person, die Sorge um gerechte Strukturen und die Stärkung der sozialen Selbstverwaltung als Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung.“ Sie betonen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten der ACA das Anliegen verfolgen, christliche Werte in die Entscheidungen der Sozialversicherungsträger einzubringen. „Sie treten ein für die Solidarität der Jungen mit den Alten, der Gesunden mit den Kranken und der Leistungsstärkeren mit den Leistungsschwächeren“, so Präses Kurschus und Bischof Bätzing.
Text: DBK