Soziale Selbstverwaltung – was ist das?

Die soziale Selbstverwaltung ist ein wichtiges Prinzip unseres Sozialstaates und unserer Sozialsysteme. Die Versicherten bestimmen in der Sozialwahl eine Vertretung, die grundlegende Entscheidungen in den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung trifft.

Was bedeutet soziale Selbstverwaltung in der Sozialversicherung?

In Deutschland bestimmen Versicherte und Arbeitgeber, welche Entscheidungen in den Sozialversicherungen getroffen werden. Dafür wählen sie alle sechs Jahre in der Sozialwahl eine Vertretung. Sie ist je zur Hälfte mit Versicherten und Arbeitgebern besetzt und arbeitet auf der Grundlage von gesetzlichen Vorgaben.

Die Politik legt nur den gesetzlichen Rahmen fest. Die Ausgestaltung ist Sache der sozialen Selbstverwaltung.

Was tut die soziale Selbstverwaltung der Sozialversicherung?

Die Mitglieder der Versichertenvertretungen engagieren sich in Organen und Gremien der Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger. Sie nehmen an Ausschüssen teil und haben ein offenes Ohr für die Versicherten.

Die Gremien der sozialen Selbstverwaltung bestimmen auch die ehrenamtlichen Versichertenberater*innen sowie die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse.

Zu den konkreten Aufgaben gehört es beispielsweise auch, den Vorstand einer gesetzlichen Krankenkasse zu bestimmen, den Haushalt zu beschließen und über Zusatzleistungen der Krankenkasse zu entscheiden.

Wer engagiert sich in der sozialen Selbstverwaltung?

Soziale Selbstverwaltung ist ehrenamtliche Arbeit. Dieses Prinzip garantiert, dass die gewählten Vertreterinnen und Vertreter unabhängig die Interessen der Versicherten durchsetzen.

Bei der Sozialwahl treten Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Organisationen an. Gewerkschaften und andere Arbeitnehmervereinigungen stellen dafür Vorschlagslisten auf. Je mehr Stimmen eine Liste bei der Sozialwahl erhält, desto mehr Vertreterinnen und Vertreter sitzen anschließend in den Gremien der Selbstverwaltung.

Versicherte können auch eigene „Freie Listen“ aufstellen. Dafür müssen sie die dafür notwendige Zahl an Unterstützerinnen und Unterstützern unter den Versicherten nachweisen.

Wie sieht die soziale Selbstverwaltung bei den Krankenkassen und Rentenversicherungen aus?

Die soziale Selbstverwaltung der Krankenkassen und Rentenversicherungen kommt durch sogenannte „Urwahlen“ zustande, das heißt Wahlen mit Wahlhandlung. Versicherte erhalten dann ein Schreiben von ihren Versicherungsträgern und können an der Wahl teilnehmen.

Wie sieht die soziale Selbstverwaltung bei der Berufsgenossenschaft aus?

Die Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaften wird durch eine sogenannte „Friedenswahl“ gewählt. Bei dieser Wahl ohne Wahlhandlung einigen sich die teilnehmenden Gewerkschaften und Vereinigungen im Vorfeld darauf, wer wie viele Plätze erhält. Anschließend werden nur so viele Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt, wie es Plätze gibt. Nachdem die Wahl abgelaufen ist, gelten diese als gewählt.

Warum haben wir das Prinzip der sozialen Selbstverwaltung?

In den Versichertenvertretungen treffen die Versicherten indirekt wichtige Entscheidungen selbst ─ und überlassen das nicht dem Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen und Vertreter sind allein den Versicherten verpflichtet. Dadurch sind die Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträger sehr nah an den Menschen, für die sie Leistungen erbringen.

Der Gesetzgeber hat die soziale Selbstverwaltung als festen Bestandteil der Demokratie in Deutschland verankert. Ziel ist es, einen Interessensausgleich zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu schaffen und damit zum sozialen Frieden beizutragen.

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