Sozialwahl – was ist das?

Alles sechs Jahre wählen Versicherte bundesweit Vertreterinnen und Vertreter in die Gremien einiger Sozialversicherungsträger und werden so an deren Kontrolle und Ausrichtung beteiligt. Die nächsten Sozialwahlen finden 2029 statt.

Um welche Sozialversicherung geht es in der Sozialwahl?

Die Sozialversicherung gibt es in Deutschland zum Teil schon seit dem 19. Jahrhundert. Sie hat das Ziel, die Versicherten gegen Risiken abzusichern, die sich im Lebensverlauf ergeben können. So dient etwa die Krankenversicherung dazu, Kranke finanziell abzusichern und medizinische Versorgung zu garantieren. Die gesetzliche Rentenversicherung dient der Vorsorge für das Leben nach der Erwerbstätigkeit oder auch bei Erwerbsunfähigkeit.

Die Wahlberechtigten wählen im Rahmen der Sozialwahl die Verwaltungsräte der gesetzlichen Krankenkassen sowie die Vertreterversammlungen in der gesetzlichen Rentenversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Wer sind die Kandidatinnen und Kandidaten für die Sozialwahl?

Die Wahlberechtigten wählen in der Sozialwahl Vorschlagslisten, aus denen sich die Versichertenvertretung in einem Sozialversicherungsträger zusammensetzt. Diese Listen werden in der Regel von Gewerkschaften oder anderen Arbeitnehmervertretungen aufgestellt. Die Versicherten können jedoch auch eigene Listen aufstellen.

Über die gewählten Vertreterinnen und Vertreter nehmen die Versicherten Einfluss auf die strategische Ausrichtung der Sozialversicherungsträger. Die Wahl bestimmt, wer in den kommenden Jahren zum Beispiel die Vorstände von gesetzlichen Krankenkassen und Rentenversicherungsträgern kontrolliert.

Nach der Wahl ernennt die Vertretung auch ehrenamtliche Mitglieder in Widerspruchsausschüssen. Das ist eine wichtige Rolle, um Versicherteninteressen durchzusetzen.

Wer darf bei der Sozialwahl wählen?

Wahlberechtigt sind über 50 Millionen Versicherte – dazu gehören auch Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit und jüngere, eigenständig Versicherte ab 16 Jahren. Es gibt allerdings Ausnahmen: So wählen beispielsweise bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht alle Mitglieder, sondern nur die Beitragszahler*innen.

Versicherte können an maximal drei Wahlen teilnehmen, wenn sie gleichzeitig zur Wahl bei ihrer Rentenversicherung, Krankenkasse und Berufsgenossenschaft aufgerufen sind.

Findet bei jedem Sozialversicherungsträger eine Wahl statt?

Nein. Jeder Sozialversicherungsträger entscheidet zum Zeitpunkt der Sozialwahl über die Zusammensetzung der Versichertenvertretung. Doch nicht immer findet eine Wahlhandlung auch statt. Wahlen ohne Wahlhandlung werden auch Friedenswahlen genannt. Friedenswahlen gibt es immer dann, wenn es ebenso viele Kandidierende wie Mandate – oder nur eine Liste – gibt und die Beteiligten keine Urwahl anstreben.

Wie wählt man bei der Sozialwahl?

Die Wahl erfolgt meist per Briefwahl: Die Sozialversicherungen schreiben die Wahlberechtigten an, um über die Sozialwahl zu informieren. Für die Sozialwahl 2023 erhalten die Versicherten voraussichtlich ab Mitte April einen Brief mit den Wahlunterlagen: Den ausgefüllten Stimmzettel senden die Versicherten an den zuständigen Wahlausschuss. Bei einigen Sozialversicherungen ist mittlerweile auch eine Online-Wahl möglich.

Wie läuft die Sozialwahl ab?

Warum gibt es eine Sozialwahl?

Bei der Sozialwahl geht es um die Vertreterinnen und Vertreter für die soziale Selbstverwaltung. Sie bestimmen bei den Sozialversicherungsträgern im Verwaltungsrat oder einer Vertreterversammlung maßgeblich mit. So können Versicherte ihre Interessen in gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen wahrnehmen.

Wie oft wird gewählt und wann finden die nächsten Sozialwahlen statt?

Die Versicherten sind alle sechs Jahre aufgerufen, sich an der Sozialwahl zu beteiligen. Turnusgemäß findet die nächste Wahl im Jahr 2029 statt.

Die drei Verbände der ACA – Kolping, KAB und BVEA – treten bei der Sozialwahl 2023 mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten an.

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