In der aktuellen Debatte um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung spricht sich die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) gegen zusätzliche Belastungen der Versicherten aus. Eindringlich warnt der ACA-Bundesvorstand vor Ideen zur Einführung einer Selbstbeteiligung bei Regelleistungen.
Angesichts einer zunehmenden Finanzierungslücke im öffentlichen Gesundheitswesen wird über weitere Beitragserhöhungen für gesetzlich Versicherte diskutiert. Dabei ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag erst zu Beginn des Jahres angehoben worden und liegt aktuell bei 1,6 Prozent. „Schon jetzt werden knapp über 40 Prozent eines Bruttoeinkommens mit Sozialbeiträgen belastet“, stellt der stellvertretende Bundesvorsitzende der ACA, Hans-Jürgen Hopf, fest. Davon entfallen 14,6 Prozent auf den regulären Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Zwar wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag inzwischen wieder paritätisch auf Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen aufgeteilt, was Hopf zufolge ausdrücklich zu begrüßen ist. Gleichzeitig sei eine ständige Erhöhung der Beiträge kein Allheilmittel. Eine nachhaltige und solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung müsse sich anders gestalten.
Eine deutliche Absage erteilt der ACA-Bundesvorstand zudem einer möglichen Selbstbeteiligung der Versicherten bei Regelleistungen. Die entsprechende Idee wurde kürzlich aus der Wissenschaft lanciert. „Wir sehen das in diesem Punkt ganz klar wie der Bundesgesundheitsminister: Regelleistungen sind Regelleistungen. Und diese sind auf Basis der zuvor gezahlten Beiträge der Versicherten zu finanzieren“, erklärt Kathrin Zellner, stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende und ehrenamtlicher Vorstand der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Eine solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen käme hingegen auch in Zukunft nicht ohne einen steuerfinanzierten Zuschuss aus Bundesmitteln aus.
Mit Blick auf eine weitere Baustelle im Gesundheitswesen äußert die ACA eine klare Erwartungshaltung. So müsse die Finanzierung der Krankenhäuser vor allem angesichts der aktuellen Preissteigerungen gesichert werden. „Die von Bundesminister Lauterbach geplante Klinikreform muss langfristig eine ausreichende Finanzierung der Krankenhäuser gewährleisten“, erklärt Claudia Braun, Mitglied des ACA-Bundesvorstandes und Spitzenkandidatin für den Verwaltungsrat der DAK-Gesundheit bei den anstehenden Sozialwahlen. Es brauche ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Wirtschaftlichkeit von Klinikbetrieben und der Gewährleistung einer wohnortnahen Infrastruktur. Priorität habe das Wohl der Patient*innen. Daran müsse sich ein verlässliches und solidarisches Gesundheitswesen messen lassen.
Die ACA setzt sich für eine solidarische und sozial gerechte Gestaltung der Sozialversicherung ein. Gemeinsam treten ihre Mitgliedsverbände – die Katholische Arbeitnehmerbewegung, das Kolpingwerk und der Bundesverband evangelischer Arbeitnehmerorganisationen – bei den Sozialwahlen 2023 an. Aktuell ist die ACA mit mehreren hundert Mandatsträger*innen in über 30 Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Rentenversicherungsträgern auf Bundesebene und in den Bundesländern aktiv. Damit ist sie nach den Gewerkschaften deutschlandweit der zweitgrößte Akteur im Bereich der Sozialwahlen. Von April bis Mai 2023 treten die drei Verbände unter anderem zur Wahl des Verwaltungsrates der BARMER Ersatzkasse und der DAK-Gesundheit an.